Kosten -
ein Überblick

Kosten der Rechtsberatung, anwaltliche Beratung, anwaltliche Tätigkeit, Kosten Rechtsanwalt, Kosten Fachanwalt, Klage

Guter Rat muss nicht teuer sein

Sie wünschen kurzfristig eine erste, fachlich fundierte juristische Einschätzung vom Fachanwalt für Versicherungsrecht? 

Nutzen Sie die Möglichkeit einer Erstberatung! 

Die Kosten hierfür sind mit maximal 190,00 € netto überschaubar. Erfolgt im weiteren Verlauf eine Mandatierung, wird dieser Betrag selbstverständlich voll angerechnet. 

Nach Vorlage aller relevanter Unterlagen berate ich Sie ausführlich zu der Frage, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie der weitere Werdegang aussehen könnte. 

Sie haben die Gelegenheit Fragen zu stellen, damit Sie nach dem Gespräch eine gute Grundlage haben, selbst zu entscheiden, ob Sie Ihren Anspruch juristisch weiterverfolgen wollen. 

Ablauf zur Erstberatung 

Damit eine fachliche Einschätzung erfolgen kann, werden Ihre Unterlagen benötigt. Es wird Ihnen vorab mitgeteilt, welche Unterlagen konkret erforderlich sind. Sie haben dann die Möglichkeit, diese Unterlagen bereits im Vorfeld zur Verfügung zu stellen oder im Termin mitzubringen. Bei einer reinen Telefon- oder Online-Beratung ist es zwingend erforderlich, alle Unterlagen vor dem Termin bereitzustellen, da eine Einsichtnahme während des Gespräches kaum möglich ist. 

Die Erstberatung dauert üblicherweise etwa 60 Minuten. In dieser Zeit besteht ausreichend Gelegenheit, eine juristische Würdigung zu erläutern und Fragen zu beantworten. 

Sie kommen nicht aus Potsdam oder Berlin? Sie wollen wegen Corona die Kanzlei nicht persönlich aufsuchen? Kein Problem! 

Wir können Ihr Anliegen auch telefonisch erörtern oder uns zu einem Videocall verabreden. In diesem Fall werden Ihnen vorab die benötigte Vollmacht nebst Datenschutzinformationen, eine Widerrufsbelehrung sowie ein Auftragsformular zugesandt. 

Sie wollen die Möglichkeit einer Erstberatung nutzen? Nehmen Sie mit mir Kontakt auf! Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!

Kosten Rechtsanwalt, Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Vergleich

Sie wollen mehr über die Kosten wissen?

Über die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit werden Sie vor Beginn der Tätigkeit umfangreich aufgeklärt. 


Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung wird vor der anwaltlichen Tätigkeit eine sogenannte Deckungszusage eingeholt. Damit haben Sie die Sicherheit, dass die Kosten der Streitigkeit von der Versicherung getragen werden. 


Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, gilt im Grundsatz folgendes:


Für eine anwaltliche Erstberatung sieht das Gesetz in § 34 RVG eine Gebühr in Höhe von maximal 190,00 € netto vor. Erfolgt danach ein Mandatsauftrag, wird diese Gebühr voll auf die außergerichtliche Tätigkeit angerechnet. 


Im außergerichtlichen - auch vorgerichtlichen - Verfahren fällt eine Geschäftsgebühr an, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Dieser ergibt sich nach den wirtschaftlichen Interessen des Mandanten. Im Falle von Versicherungsleistungen nach der vereinbarten Versicherungsleistung, im Arzthaftungsrecht nach den in Rede stehenden Ersatzansprüchen des Patienten, weshalb pauschal keine Angaben gemacht werden können. Im Rahmen der Erstberatung wird hierüber jedoch konkret aufgeklärt, auch hinsichtlich der anzusetzenden Gebührenhöhe. So haben Sie vor der Erteilung eines Mandats den Überblick über anfallende Kosten. Neben der Geschäftsgebühr ist noch das Anfallen weiterer Gebühren möglich, wie z.B. bei einer außergerichtlichen Einigung. Der Anfall dieser Gebühren ist indes vom Werdegang der Streitigkeit abhängig, hier erfolgt vorab eine jeweilige anwaltliche Aufklärung. 


Lässt sich der Rechtsstreit nicht ohne Einschaltung des Gerichts klären, fallen im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung weitere Kosten an, wobei die Geschäftsgebühr auf die sodann fällige Verfahrensgebühr anteilig angerechnet wird. Daneben sind dann eine Terminsgebühr und u.U. eine Vergleichsgebühr einschlägig. 


Wichtig: Im Falle des Obsiegens trägt der Gegner diese Kosten, bei teilweisem Obsiegen oder bei einem gerichtlichen Vergleich wird eine Quote gebildet oder eine Kostenaufhebung vereinbart. 

Ich berate Sie in jedem Fall vor Aufnahme meiner Tätigkeit über die anfallenden Kosten. Sprechen Sie mich an!

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© Kanzlei Villa Persius Rechtsanwältin Chantal N. Lehmann Fachanwältin für Versicherungsrecht Alle Rechte vorbehalten.