Meine fachanwaltliche Vorgehensweise 

anwaltliche Erstberatung Fachanwalt für Versicherungsrecht

Erstgespräch

Jedes Mandat hat natürlich seine Besonderheiten, aber ein gewisser Ablauf hat sich in meiner beruflichen Praxis bewährt.

Meine übliche Vorgehensweise möchte ich Ihnen im Folgenden gern näher bringen.

Alles beginnt mit einem ersten Gespräch. Sie können dazu gern persönlich zu mir in die Kanzlei kommen oder wir besprechen uns am Telefon. 

Da es im Versicherungsrecht auf die konkreten Bedingungen in Ihrem Versicherungsvertrag ankommt, bietet es sich an, dass Sie mir im Vorfeld den Versicherungsschein (Versicherungspolice) und die Versicherungsbedingungen per E-Mail oder per Post zukommen lassen. So kann ich Sie ganz gezielt und fundiert fachanwaltlich beraten.

Das Erstgespräch dauert meist etwa eine Stunde. In dieser Zeit haben Sie ausreichend Gelegenheit, mir Ihr Anliegen zu schildern und Fragen zu stellen.

Ich gebe Ihnen anhand der mir vorliegenden Informationen im Gespräch eine erste rechtliche Einschätzung und erläutere Ihnen, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wo ich Chancen und Risiken sehe.

Die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung betragen 190,00 € netto, im Falle einer späteren Beauftragung rechnen ich diesen Betrag allerdings wieder an. Sie wollen mehr zu den Kosten wissen, klicken Sie hier.

Im Rahmen dieses Gespräches kläre ich Sie zudem über die anfallenden Kosten bei einer weiteren anwaltlichen Beauftragung auf. 

Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung sage ich Ihnen, ob Versicherungsschutz besteht. Im weiteren Verlauf würde ich dann eine Deckungszusage für Sie einholen, damit Sie Gewissheit haben, bei einer Beauftragung meiner Person keine Kosten tragen zu müssen.

Sie wünschen eine Erstberatung zu Ihrem Problem?

Es kann losgehen

Haben Sie sich nach dem Gespräch dafür entschieden, dass ich für Sie anwaltlich tätig werden soll, beginnt meine eigentliche Arbeit.

Nun nehme ich kurzfristig schriftlich Kontakt zum Versicherer auf und mache Ihren Anspruch dort fachanwaltlich geltend.

Je nachdem ob und wie der Versicherer reagiert, kann sich daran ein weiterer schriftlicher Austausch anschließen. 

Oft handhabe ich es aber auch ganz pragmatisch und suche das direkte Gespräch, bevor langwierig die Argumente hin und her geschickt werden.

Zumeist sind hier bereits gute Ergebnisse zu erzielen. Gerade bei Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, etwa bei Unbewohnbarkeit der Wohnung oder fehlenden finanziellen Einkünften aufgrund einer Erkrankung, hat sich dieser Weg durchaus bewährt.

Die Verhandlungen mit dem Versicherer können dann auf mehrere Weise enden. Entweder, der Versicherer erkennt den Anspruch voll oder zum Teil an, die Beteiligten schließen einen Vergleich oder der Versicherer lehnt einen Anspruch und damit eine Zahlung.

Im letztgenannten Fall schließt sich dann die Überlegung an, den Anspruch gerichtlich weiterzuverfolgen.

Sie haben Fragen?

außgerichtliche Verhandlungen Vergleich Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht Klageverfahren Berufsunfähigkeit Unfallversicherung

Wenn außergerichtlich einfach keine Einigung zu erzielen ist

Wenn sämtliche Verhandlungen mit der Versicherung keine Einigung gebracht haben, verbleibt nur, den Anspruch gerichtlich im Wege der Klage geltend zu machen.

Das Verfahren beginnt mit dem Einreichen einer Klageschrift. Hierauf erwidert der Versicherer durch seine Prozessbevollmächtigten. 

Nun schließt sich entweder zunächst ein schriftlicher Austausch über das Gericht an oder das Gericht bestimmt frühzeitigen einen ersten Gerichtstermin. 

Im Termin wird die Sach- und Rechtslage erörtert, das Gericht wirkt auf eine vergleichsweise Einigung der Parteien hin. 

Kommt es im Termin zu keiner Einigung, gibt es mehrere Wege, wie das Gericht dem Verfahren Fortgang gibt. 

Gerade in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten oder im Arzthaftungsprozess wird zumeist ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens gerichtlich beauftragt. 

Liegt dieses Gutachten vor, haben die Parteien Gelegenheit, hierzu schriftlich Stellung zu nehmen und ggf. Ergänzungsfragen an den Sachverständigen zu stellen. Daran schließt sich dann an ein erneuter Gerichtstermin an.

Das gerichtliche Verfahren kann damit auf verschiedene Art und Weise enden. Entweder, die Parteien einigen sich vergleichsweise, der Versicherer erkennt den Anspruch an oder das Gericht erlässt ein Urteil.

Gegen dieses Urteil steht dann den Parteien die Möglichkeit einer Berufung bei der nächsthöheren gerichtlichen Instanz offen.

Sie haben Fragen zum Ablauf eines Gerichtsverfahrens oder wollen, dass ich Sie in einem solchen anwaltlich vertrete?

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© Kanzlei Villa Persius Rechtsanwältin Chantal N. Lehmann Fachanwältin für Versicherungsrecht Alle Rechte vorbehalten.