Brandschäden -
und was Sie nach einem Brand unbedingt beachten sollten!

Wohnungs- oder Hausbrand - Feuerschäden

Ob Unachtsamkeit oder versteckter Kabelbrand, ein Defekt elektrischer Geräte oder zündelnde Kinder - ein Brand in den eigenen 4 Wänden kann verheerende Folgen haben.

Gerade zu Weihnachten sind wieder vermehrt Brände zu verzeichnen. Die Statistiken zeigen, dass hier 4- bis 5-mal so oft die Feuerwehr gerufen wird, wie in den übrigen Monaten des Jahres. 

Ob brennender Adventskranz oder ein Weihnachtsbaum, der Feuer gefangen hat. Die Gefahr wird leider viel zu häufig unterschätzt.

Dabei ist nicht selten Leib und Leben der Beteiligten in Gefahr, oft führen derartige Brände zu erheblichen Zerstörungen bis hin zur Unbewohnbarkeit von Haus oder Wohnung.

Und selbst wenn der Brand schnell gelöscht werden kann, auch die Rauch- und Rußentwicklung kann schnell das gesamte Zuhause erfassen und so zu erheblichen Schäden führen.

Jetzt ist Ihre Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung gefragt. Erfahren Sie im Folgenden, wie Sie sich im Nachgang zu einem Wohnungsbrand verhalten sollten und was nun üblicherweise auf Sie zukommt.

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Wie Sie sich nach einem Brand verhalten sollten

Nach einem Brand beginnen sofort die Ermittlungen zur Brandursache. Polizei und Kriminalpolizei sichern Spuren und befragen mögliche Zeugen, um so herauszufinden, was für das entstandene Feuer ursächlich war.

Schon hier können erste Fehler passieren. Wer Opfer eines Wohnungsbrandes geworden ist, steht unter Schock. Klar denken kann in dieser Situation kaum jemand, weshalb ich dringend davon abrate, sich gleich gegenüber den Beamten zu äußern.

Werden Sie als Zeuge vernommen, müssen Sie sich zur Sache nur äußern, wenn Sie sich oder nahe Angehörige mit Ihrer Aussage nicht selbst belasten würden. Anderenfalls steht es Ihnen zu, mit einem Verweis auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht zu schweigen.

Werden Sie als Beschuldigter vernommen, etwa, weil man Ihnen vorwirft, den Brand grob fahrlässig oder gar vorsätzlich selbst gelegt zu haben, steht es Ihnen in jedem Fall zu, eine Aussage zu verweigern.

Von diesem Recht sollten Sie auch unbedingt Gebrauch machen und spätestens jetzt ernsthaft erwägen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Nicht nur aus strafrechtlicher Sicht ist entscheidend, wie die Ermittlungen zu Ende gehen, denn auch Ihr Hausratversicherer oder die Wohngebäudeversicherung nehmen Einsicht in die Ermittlungsakte.

Für die Versicherungen ist dabei entscheidend, was zum Brand geführt hat.

Wenn die Ermittlungsbehörden zu dem Ergebnis kommen, dass der Brand vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurde, werden die Versicherungen dies zum Anlass nehmen, eine Versicherungsleistung zu versagen oder zumindest erheblich zu kürzen.

Denn die allermeisten Versicherungsbedingungen sehen für den Fall der vorsätzlichen Herbeiführung einen Haftungsausschluss vor, zumeist gilt dies auch im Falle der grob fahrlässigen Verursachung.

Es ist damit auch versicherungsrechtlich entscheidend, wie das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen, mit dem die Ermittlungen abschließen, aussieht.

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Hausratversicherung und Gebäudeversicherung in der Regulierung

Wie bereits erwähnt, wird sowohl die Hausratversicherung als auch die Wohngebäudeversicherung eigene Recherchen zur Brandursache und zur Höhe des Schadens anstellen.

Zunächst wird der Versicherer sich die Ermittlungsakte der Polizei oder Staatsanwaltschaft kommen lassen. Dabei will die Versicherung vor allem wissen, ob eine Brandursache ermittelt werden konnte und ob Ihnen ein Vorwurf gemacht werden kann, der zum Ausschluss der Versicherungsleistung führt (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).

Daneben wird in aller Regel kurzfristig ein eigener Sachverständiger zum Ort des Geschehens geschickt. Auch er soll herausfinden, ob es Anhaltspunkte zur Brandursache gibt und eine erste Schätzung zur Schadenshöhe abgeben.

Geht der Versicherer davon aus, dass eine Leistungspflicht nicht besteht, weil Sie den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben sollen, wird er eine Regulierung ablehnen.

Ergeben sich keine Anhaltspunkt für eine solche Vermutung, wird der Versicherer ein oder zwei Angebote von Sanierungsunternehmen einholen und in die Regulierung eintreten.

In den Kostenvoranschlägen sind Kosten für die Entsorgung, Einlagerung, Instandsetzung usw. enthalten. Hinzugerechnet werden muss dann, welche Gegenstände beschädigt oder zerstört wurden und zu ersetzen sind.

Hier beginnt der Austausch mit dem Versicherer. Zunächst sollte unbedingt ein Blick in den Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen geworfen werden. Denn hieraus ergibt sich, welche Versicherungsleistung Ihnen zusteht.

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© Kanzlei Villa Persius Rechtsanwältin Chantal N. Lehmann Fachanwältin für Versicherungsrecht Alle Rechte vorbehalten.