Krankentagegeld -
Krankenhaustagegeld

Krankentagegeldversicherung

Sie sind längerfristig erkrankt?

Die Krankentagegeldversicherung zahlt im Krankheitsfall bei Arbeitsunfähigkeit ab dem vereinbarten Krankheitstag das vertraglich fest vereinbarte Tagegeld. 

Die Arbeitsunfähigkeit ist dabei durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, wobei die Versicherer in der Regel eigene Formulare oder Pendelformulare bereithalten.

Zahlt der Versicherer nicht, sind die Ablehnungsründe oft vielfältig. Erfahren Sie im Folgenden mehr!

Arbeitsunfähigkeit Krankentagegeld

Arbeitsunfähigkeit

Häufig kommen die von der Versicherung beauftragten Gutachter zu der Feststellung, dass keine Arbeitsunfähigkeit oder nur teilweise Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder meinen, der Versicherungsnehmer sei bereits berufsunfähig, was die Versicherungsleistung ebenfalls entfallen lässt.

Das ist dann besonders ärgerlich, wenn der BU-Versicherer eine Berufsunfähigkeit aber verneint und auch nicht zahlen möchte.

Der Versicherungsnehmer hat sich dann zwar gegen jede Phase einer Erkrankung, von der meist anfänglichen Arbeitsunfähigkeit über eine zumeist später auftretende Berufsunfähigkeit absichern wollen, nun zahlt aber keine der beiden Versicherungen.

Wichtig zu wissen ist, dass den Gutachten der Versicherung nur wenig Beweiswert beigemessen werden kann. Sie sind im Auftrag der Versicherung erstellt und von dieser bezahlt. Aus dieser Tatsache ergibt sich doch recht häufig ein sehr einseitiges Gutachten.

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Zermürbungstaktik

Tatsache ist häufig zudem, dass die Versicherer nicht selten eine enorme Zermürbungstaktik an den Tag legen. 

So zieht sich die Prüfung der Versicherer oft über Monate und der Versicherungsnehmer soll immer wieder neue medizinische Unterlagen, Arbeitsverträge und Einkommensnachweise nachreichen.

Bleiben Sie am Ball oder holen Sie sich Unterstützung vom Fachanwalt.

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Arbeit

Nicht zu unterschätzen ist dann auch die Raffinesse einzelner Versicherer, die ihre Versicherungsnehmer durch Detektive observieren oder sämtliche social media-Kanäle ausspionieren lassen und so herausfinden, dass der Versicherungsnehmer entgegen seinen Angaben beruflich aktiv ist. Denn generell gilt, dass die private Krankentagegeldversicherung nur leistet, wenn der Versicherte zu 100 % arbeitsunfähig ist.

Gerade bei Selbstständigen und Freiberuflern, aber auch bei leitenden Angestellten, ist das mitunter schwierig, neigen sie häufig dazu, zumindest kleinere Tätigkeit trotz Erkrankung gleichwohl auszuüben.

Allein während der Erkrankung dienstliche Anweisungen zu geben, lässt dabei eine 100-% Arbeitsunfähigkeit bereits entfallen. 

Einige Versicherer sind hier besonders trickreich und rufen den Versicherungsnehmer an. Äußert er dann, dass er gelegentlich E-Mails versendet oder gerade noch mit dem Chef telefoniert hat, kommt schnell die Leistungsablehnung nach Hause.

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Gesundheitsfragen

Ein weiterer Einwand der Versicherer, der bereits in der Berufsunfähigkeitsversicherung mittlerweile wesentlich ist, ist der Einwand der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung.

Hierbei wendet der Versicherer ein, dass die bei Antragstellung also bei Abschluss der Versicherung gestellten Gesundheitsfragen nicht richtig beantwortet wurden.

Wie sich diesem Einwand entgegenzustellen ist, zeige ich Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch auf!

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Tagessatzhöhe

Da die Krankentagegeldversicherung nur tatsächliche Einkommensverluste ausgleichen soll, legen die Versicherer großen Wert auf die Prüfung der tatsächlichen Einkommensverhältnisse.

Hat der Versicherungsnehmer weniger verdient, als in seiner Versicherung abgesichert, wird der Versicherer versuchen, seine Leistung zu kürzen, wobei es für viele Versicherer pauschal zumeist erst einmal recht gleichgültig ist, woraus sich die Einkommensminderung ergibt, etwa aus Zeiten vorangegangener Arbeitsunfähig, Kündigung, Elternzeit.

Hier sollten Sie genauer hinschauen, denn Leistungskürzungen oder die generelle Herabsetzung der vertraglich vereinbarten Tagessatzhöhe sind nur in engen Grenzen möglich. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu ist sehr umfangreich, weshalb es ganz entscheidend auf die Kenntnis dieser Entscheidungen ankommt. Dies wiederum ermöglicht es mir, gezielt gegen solche Kürzungen vorzugehen.

Krankenhaustagegeld-versicherung

Sie waren in stationärer Heilbehandlung oder in einer stationären Reha-Maßnahme?

Im Rahmen einer bestehenden Krankenhaustagegeldversicherung haben Sie Anspruch auf Tagegeld für jeden Tag der medizinisch notwendigen Krankenhausbehandlung in der vertraglich vereinbarten Höhe.

Wie hoch die vereinbarte Tagessatzhöhe ist, ergibt sich dabei aus dem Versicherungsvertrag.

Zum Streit kommt es häufig rund um die Begriffe der "medizinisch notwendigen Heilbehandlung". So stellt sich beispielsweise die Frage, ob Kuren / Genesungskuren hierunter fallen. Oder wie es sich mit einem Aufenthalten in einem Sanatorium verhält.

Zumeist bedarf es einer Auslegung der Versicherungsbedingungen. Wie durfte ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die Klauseln in den Versicherungsbedingungen verstehen?

Hier weiß ich Rat und kenne die wesentliche Rechtsprechung der Gerichte. Gern helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Damit Sie zu Ihrem Geld kommen.

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© Kanzlei Villa Persius Rechtsanwältin Chantal N. Lehmann Fachanwältin für Versicherungsrecht Alle Rechte vorbehalten.